S c h u l o r d n u n g

Grundschule Scheeßel

An die Schüler!

In unserer Schule soll das Zusammenleben vieler in einer Gemeinschaft gelernt und gelebt werden. Dazu muss jedes Kind einen Beitrag leisten: auf andere Rücksicht nehmen, Schwierigkeiten untereinander ohne Gewalt lösen und Schuleigentum wie Eigentum von Mitschülern sorgfältig behandeln.

Für ein angenehmes Miteinander ist es notwendig, folgende Regeln als Rechte und Pflichten anzuerkennen.

1.      Allgemein

1.1  Verhalte dich so, dass keine Personen oder Gegenstände zu Schaden kommen. Wenn du mit        Absicht das Eigentum der Schule und deiner Mitschüler beschädigst, müssen deine Eltern (Erziehungsberechtigte) den Schaden bezahlen.

1.2  Achte auf Sauberkeit und Ordnung in den Klassen, im Schulgebäude und auf dem gesamten Schulgelände, damit sich jeder wohlfühlen kann.

Wirf deinen Müll in die dafür vorgesehenen Behälter.

Achte besonders bei Regenwetter darauf, dass du deine Schuhe sorgfältig auf den Rosten und Matten abtrittst.

1.3 Verhalte dich so, dass es nicht zu Unfällen kommt. Daher sind verboten:

-          Fahrrad fahren auf der Rampe und auf dem Schulhof

-          Inliner fahren auf dem Schulhof und im Schulgebäude

-          Schneeball werfen

-          Rennen und Ball spielen im Schulgebäude

-          Drängeln und Schubsen (besonders auf der Treppe)

-          Schlägereien

-          Spucken

-          Mutwilliges Beschädigen von fremdem Eigentum

-          Toben und Spielen in den Toilettenräumen

-          Klettern auf Müllcontainer, Dächer und Bäume

-          Mitbringen von Handys, Streichhölzern, Feuerzeugen, Waffen

-          Verlassen des Schulgeländes

 

2.      Vor Unterrichtsbeginn

2.1   Die Aufsicht in der Schule beginnt ab 7.40 Uhr.

2.2   Fängt dein Unterricht später an (zur 2.,3.,4. Stunde), warte bis Unterrichtsbeginn in der Pausenhalle bzw. auf dem Schulhof.

2.3   Ist der Lehrer zehn Minuten nach Unterrichtsbeginn nicht in der Klasse, melden die Klassensprecher dies im Sekretariat, damit eine Lösung gefunden werden kann.

2.4   Mitgebrachte verkehrssichere Fahrräder und City-Roller stelle im Fahrradkeller ordentlich und abgeschlossen ab.

2.5   Jacke, Mantel, Turnbeutel, Fahrradhelm etc. hänge vor dem Unterricht ordentlich an die dafür vorgesehene Garderobe.

3.      Im Unterricht

Verhalte dich im Unterricht so, dass alle Kinder erfolgreich arbeiten können. Dazu gehört:

3.1   Sei pünktlich. Entschuldige dich, wenn du zu spät kommst.

3.2   Halte dein Arbeitsmaterial vollständig bereit.

3.3   Folge dem Unterricht aufmerksam. Störe nicht. Lenke deine Mitschüler nicht von der Arbeit ab.

3.4   Hat deine Klasse eine Stillbeschäftigungsstunde, verhalte dich ruhig und erledige deine Aufgaben.

3.5   Im Alarmfall folge den Anweisungen des Lehrers.

3.6   Erst wenn der Lehrer den Unterricht beendet, darfst du den Raum verlassen.

3.7   Räume deinen Platz auf und stelle deinen Stuhl hoch, bevor du gehst.

 

4.      Während der Pause

4.1 Gehe in den großen Pausen nach Unterrichtsschluss auf den Pausenhof.

4.2 Bei Regenwetter gehe in deine Klasse zurück, wo du beaufsichtigt wirst.

4.3 Bei Fragen oder Problemen wende dich an den Lehrer, der Aufsicht hat.

4.4 Toiletten sind keine Aufenthaltsräume.

4.5 Gehe am Ende der Pause in deinen Klassenraum und warte dort, bis der Lehrer kommt.

5.      An der Bushaltestelle

5.1   Stelle dich beim Warten auf den Bus hinter der Barriere auf.

5.2   Drängle und schubse nicht in der Reihe.

5.3   Als Fahrradfahrer darfst du dein Fahrrad auf dem Fußweg nur schieben.

 

An die Erziehungsberechtigten!

Grundsätzlich trägt die Schule während der Unterrichtszeit und bei Schulveranstaltungen die Verantwortung für die Schüler. In der übrigen Zeit sind Sie als Erziehungsberechtigte für Ihre Kinder verantwortlich. Bei Schulversäumnissen und Verspätungen bitten wir Sie, dem Klassenlehrer spätestens am 3. Tag unter Angabe des Grundes eine schriftliche Entschuldigung vorzulegen, da die Fehltage ansonsten als unentschuldigt im Zeugnis vermerkt werden. Vordrucke für die Entschuldigung erhalten Sie beim Klassenlehrer.

Bei Verstößen gegen die Schulordnung werden pädagogische Maßnahmen und Ordnungsmaßnahmen nach den gültigen Erlassen ergriffen, um Einsicht zu schaffen und einen eventuell entstandenen Schaden wieder gut zu machen.

Aus diesem Grund ist es wichtig, dass Sie die Schulordnung mit Ihrem Kind ausführlich besprechen.